17.10.2011

Europagruppe GRÜNE

Passagierüberwachung zwischen EU und Australien: Liberale, Sozialdemokraten und Konservative ignorieren Grundrechte

Zur heutigen Annahme des neuverhandelten Passagierdatenabkommens der EU mit Australien durch den Innenausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel erklärt der Grüne Innenexperte im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht:

"Dass auch Liberale und Sozialdemokraten das neue Abkommen mit Australien zur Vorratsdatenspeicherung und Rasterung der Daten völlig unverdächtiger Fluggäste angenommen haben, ist eine herbe Enttäuschung und ein Rückschlag für den Ruf des EU-Parlamentes als verlässliche Instanz zum Schutz der Bürgerrechte. Nach jahrelangem Streit mit Rat und Kommission hat die Mehrheit der Abgeordneten im Innenausschuss offenbar den Maßstab verloren. Inhaltlich gibt es praktisch mehr Verschlechterungen als Verbesserungen gegenüber dem alten, vom Parlament wiederholt kritisierten Abkommenstext.

Eine Speicherung der Informationen aller einreisenden EU-Bürger auf fünfeinhalb Jahre ist und bleibt unverhältnismäßig. Zudem ist die Zweckdefinition für die Datenverwendung unbestimmt und umfasst deutlich mehr als lediglich die Terrorismusbekämpfung. Das größte Problem stellt das so genannte 'Profiling' dar, bei dem Personen und ihr Verhalten ins Blaue hinein mit Verdachtsprofilen abgeglichen werden. Diese Rasterfahndung ist mit den Menschenrechten und der rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung nicht vereinbar. Auch das neue Abkommen zur Weitergabe von PNR-Fluggastdaten von EU-Bürgern an Australien verstößt daher gegen das europäische Datenschutzrecht und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien in Europa.

Mehrfach haben Verfassungsgerichte von EU-Staaten sowie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg die anlasslose Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten für grundrechtswidrig erklärt. Für künftige PNR-Abkommen muss dringend gerichtlich geklärt werden, ob sie überhaupt mit dem geltenden EU-Recht und der Charta der Grundrechte vereinbar sind. Angesichts der nicht erfüllten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist es darüber hinaus ein handfester Skandal, dass die deutsche Bundesregierung das Abkommen im Rat nicht abgelehnt, sondern sich lediglich enthalten hat."

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