13.10.2011

Bundestagsfraktion

Eingriffe in Grundrechte der Beschäftigten verhindern

Zur Initiative von 3000 Betriebsräten sowie dem Bericht des DGB zum geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetz der Bundesregierung erklären Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik, und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Wir begrüßen die Initiative der Betriebsräte und des DGB. Es wird höchste Zeit, dass sich breiter Widerstand gegen Friedrichs geplanten Grundrechteabbau im Beschäftigungsverhältnis formiert. Der Regierungsentwurf sät Zwietracht in den Betrieben und droht, mühsam erlangte Kompromisse ohne Not aufzukündigen. Die Beschäftigten schützt er keinesfalls.

Völlig zu Recht kritisieren die Betriebsräte die drohende Legalisierung einer bedauerlicherweise in vielen Betrieben eingerissenen missbräuchlichen Praxis im Umgang mit den Daten und Informationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen anlasslose Massen-Screenings ebenso wie uferlose Videoüberwachungen legalisiert werden. Pseudo-Einwilligungen von Bewerberinnen und Bewerbern sollen die Durchforstung von sozialen Netzwerken und Internet absichern; grenzenlose Konzerndatenübermittlungen zum Betriebsalltag werden.

Die DGB-Forderung "Lieber kein Gesetz als dieses" ist deshalb nur konsequent. Der Reformdruck für den Erhalt der Rechte von Beschäftigten in einer digitalisierten Betriebswelt ist enorm. Wir brauchen einen Beschäftigtendatenschutz, der diesen Namen verdient. Wir wollen den Rückbau von Kontrolle und Überwachung in den Betrieben, einen Schutz von Bewerbenden vor massiver Durchleuchtung und einen effektiven internen betrieblichen Datenschutz. Hierzu haben wir ganz konkrete gesetzliche Vorschläge unterbreitet (Drs.-Nr. 17/4853)

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