10.10.2011

Bundestagsfraktion

Todesstrafe weltweit abschaffen

Anlässlich des heutigen Internationalen Tages gegen die Todesstrafe erklärt Volker Beck, Sprecher für Menschenrechtpolitik und Erster Parlamentarischer Geschäftsführer:

Deutschland und Europa müssen mehr konkrete politische Initiativen ergreifen, um die Todesstrafe zurückzudrängen und zu beseitigen. Die Todesstrafe verstößt gegen die Menschenwürde und muss weltweit abgeschafft werden. Töten kann nicht gerecht sein. Ein Staat darf niemals Menschen damit beauftragen, wehrlose Menschen zu töten, egal was sie verbrochen haben. Ein solcher Auftrag ist barbarisch.

Weltweit droht derzeit fast 18.000 Menschen die Hinrichtung. Ganz gleich ob sie vergiftet, durch Stromstöße getötet, erschossen oder erhängt werden sollen – eine humane Form des Tötens kann es nicht geben. Einen Menschen zu töten, ist die widerlichste und unsinnigste Form staatlichen Handelns.

Für den Großteil der Hinrichtungen in jedem Jahr sind stets eine kleine Anzahl von Staaten wie China, der Iran, Saudi-Arabien, Pakistan, aber auch die USA verantwortlich. In der Volksrepublik China wurden im vergangenen Jahr vermutlich tausende Menschen hingerichtet. Genaue Zahlen kennt niemand. Dieses menschenverachtende Verhalten muss endlich ein Ende haben. Die Angst vor dem eigenen Volk führt in diesem Riesenreich immer noch zu grausamen Ergebnissen. Viele Staaten - so auch die Volksrepublik China - halten sich noch nicht einmal an die Mindeststandards des Zivilpaktes der Vereinten Nationen, der die Anwendung der Todesstrafe einschränkt, ohne sie bislang konsequent zu verbieten.

Der Iran bedroht Oppositionelle, Homosexuelle, Frauenrechtlerinnen und religiöse Minderheiten mit der Todesstrafe. Iran hat sich mit der Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet, die Todesstrafe nur für schwerste Verbrechen vorzusehen und Mindeststandards, wie das Verbot des Vollzugs der Todesstrafe an zum Tatzeitpunkt Minderjährigen, einzuhalten. Darum kümmert er sich in der Praxis nicht einmal im Ansatz.

Unverständlich ist, dass in den USA nach wie vor Todesurteile vollstreckt werden. Das entspricht nicht der menschenrechtlichen Vorbildfunktion, die die USA für sich reklamieren. Aufgrund der besonderen Verbundenheit sind Deutschland und Europa in der Pflicht, hierzu klar Stellung zu beziehen. Der Finger kann nicht oft genug in diese offene Wunde des US-amerikanischen Rechtssystems gelegt werden. Immer wieder werden Menschen hingerichtet, obwohl erhebliche Zweifel an ihrer Schuld und an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens gegen sie bestehen. Dies zeigt zuletzt der Fall von Troy Davis.

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