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Kreistag: Regionales Einzelhandelskonzept beschlossen

04.01.26 – von Christian Ehlers

Wo Einzelhandel angesiedelt wird, entscheidet sich nicht allein nach wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit, sondern auch die Gestalt des öffentlichen Lebens. Ausgangspunkt war ein seit Jahren schwebendes Verfahren zur Erweiterung des Möbelhauses „Möbel Wallach“ in Celle. Die Genehmigung scheiterte bislang an den Vorgaben des Landes-Raumordnungsprogramms, das den Schutz zentraler Versorgungsbereiche verlangt. Dieses sogenannte Integrationsgebot folgt einer einfachen, aber weitreichenden Einsicht: Zentren sind mehr als Standorte des Konsums. Sie sind Orte der Begegnung, der Sichtbarkeit und damit des Politischen im weitesten Sinne.

Das Landesrecht begrenzt daher zentrenrelevante Randsortimente außerhalb dieser Zentren. Zugleich eröffnet es Spielräume, sofern nachgewiesen wird, dass Abweichungen keine schädlichen Folgen haben. Genau an diesem Punkt setzt das Regionale Einzelhandelskonzept an. Es wurde im Auftrag der Stadt Celle und unter Beteiligung des Landkreises erarbeitet, um die tatsächlichen Wirkungen der bestehenden Verkaufsflächen nüchtern zu prüfen. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die am Standort „Möbel Wallach“ vorhandenen zentrenrelevanten Randsortimente die zentralen Versorgungsbereiche nicht wesentlich beeinträchtigen. Ihre Wirkung bleibt begrenzt, solange ihr Umfang eindeutig festgelegt und dauerhaft beschränkt wird. Damit wird nicht die Regel aufgehoben, sondern im konkreten Fall verantwortungsvoll angewendet.

Das Konzept ermöglicht eine Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung und zugleich die klare Bindung künftiger Entwicklungen. Der Kreistag beschloss in seiner letzten Sitzung nun das Regionale Einzelhandelskonzept.

 

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