
11.06.26 –
Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen lehnt den Antrag der AfD zur Wiedereinführung von Streusalz auf Geh- und Radwegen entschieden ab und hat selbst den Beschlussvorschlag eingebracht, den Antrag abzulehnen.
„Die geltende Regelung stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Verkehrssicherheit und Umwelt- beziehungsweise Baumschutz dar. Es gibt keinen sachlichen Grund, diese Grundsatzentscheidung wieder aufzugeben", erklären Juliane Schrader und Johanna Thomsen.
Der Deutsche Städtetag weist darauf hin, dass die Einschränkung bzw. der Verzicht auf Streusalz in vielen Städten und Gemeinden aus guten Gründen erfolgt. Streusalz schädigt Pflanzen und Böden, belastet das Stadtgrün und greift zudem Fahrzeuge sowie Bauwerke an.
Besonders deutlich wird die Zielrichtung auch mit Blick auf die städtische Entwicklung: In Celle wurde in den vergangenen Jahren konsequent auf klimaangepasste Stadtgestaltung gesetzt. Die Umgestaltung der Breiten Straße nach dem Schwammstadt-Prinzip dient ausdrücklich auch dem Schutz der Stadtbäume und einer besseren Wasseraufnahme im Boden. Ein flächiger Einsatz von Streusalz steht dazu im klaren Widerspruch. „Wer einerseits die Breite Straße als Vorzeigeprojekt für Klimaanpassung und Baumschutz lobt, kann nicht gleichzeitig die Ausweitung eines Streumittels fordern, dessen schädliche Auswirkungen auf Bäume und Böden wissenschaftlich belegt sind", so Schrader.
Hinzu kommt, dass die Stadtverwaltung bereits 2023 selbst den Verzicht auf Streusalz auf Gehwegen vorgeschlagen hatte – ausdrücklich mit Blick auf Natur- und Tierschutz. Auch der wiederkehrende Antrag der AfD aus dem Jahr 2025 wurde bereits damals abgelehnt.
Die in den Jahren 2024 und 2025 durchgeführte Evaluierung des Winterdienstes zeigt zudem keine Erhöhung von glatteisbedingten Unfällen. Die bestehende Regelung hat sich damit auch unter Sicherheitsaspekten bewährt.Vor diesem Hintergrund erscheint die in der aktuellen Beschlussvorlage nachträglich stärker betonte Argumentation mit Kosten- und Lagerungsfragen wenig überzeugend, da diese Aspekte in den vergangenen Jahren offenbar kein praktisches Problem dargestellt haben.
„Es wird versucht, eine bewährte Regelung im Nachhinein über organisatorische Fragen infrage zu stellen, obwohl die Faktenlage keine Verschlechterung der Verkehrssicherheit zeigt", so Schrader.
Zudem ist bereits heute eine ausreichende Flexibilität gewährleistet: Der Oberbürgermeister kann den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen in besonders gefährlichen Wetterlagen zeitlich und räumlich befristet freigeben. Von dieser Möglichkeit wurde auch Anfang 2026 Gebrauch gemacht. Damit besteht bereits ein Instrument, um auf außergewöhnliche Wetterlagen angemessen zu reagieren, ohne die grundsätzliche Schutzregelung für Umwelt und Stadtgrün aufzugeben.
Die Grüne Ratsfraktion formulierte deshalb in der Sitzung den klaren Beschlussvorschlag: „Der Antrag der AfD-Fraktion wird abgelehnt."
„Die bestehende Satzung sorgt für Sicherheit, ohne unnötige Schäden an Umwelt, Böden und Stadtbäumen in Kauf zu nehmen. Deshalb sollte sie unverändert bestehen bleiben.", so Thomsen abschließend.
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