GRÜNE im Kreistag zur Ausweisung von Naturschutzgebieten im Landkreis

01.11.20 –

GRÜNE im Kreistag stimmten der neuen Naturschutzgebietsverordnungen zu; mit einem dicken ABER. Die neue Verordnung aufgrund von Natura 2000 ist schlechter als die vorher gültige Naturschutzverordnung. Schutz und Entwicklung finden unzureichend statt. Bei der Neugestaltung hatten die ökonomischen Argumente größeres Gewicht als die des Naturschutzes.

„Haben wir nicht in den letzten drei Dürresommern gemerkt, wie wichtig die Wasserrückhaltung ist? Ist uns nicht allen der Rückgang der Artenvielfalt aufgefallen? Daraus zieht die Verordnung zu geringe Konsequenzen!“, so die Kreistagsgrüne Annegret Pfützner in der Kreistagssitzung.

Im Bereich der Gewässer ist Maschinenräumung (Wasserabfluss) erlaubt. Eie Gewässerrandstreifen sind auf 2,5 m bei Gewässer II. Ordnung - wie Meiße - und auf 2 m bei Gewässer III. Ordnung - wie Gräben - reduziert. Die Düngung im Grünland ist im moorigen Gebiet viel zu hoch! Es ist eine Verordnung im Interesse der Nutzenden, der Grundeigentümer. Deshalb lobten CDU und FDP diese Verordnung. Wir sehen aber die Notwendigkeit, dass die Verordnung an die in Aussicht stehenden neuen Nds. Wasser-, Klimaschutz und Naturschutzgesetze angepasst wird. Wenn da nicht bald was kommt, kommt das Volksbegehren Artenvielfalt.

Wir GRÜNE sehen den Zeitdruck der Unterschutzstellung und wir sehen die drohende Vertragsstrafe der EU, weil wir mit der Unterschutzstellung zu spät dran sind.

Kategorie

Kreistagsfraktion | Umwelt

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