GRÜNE im Kreistag unterstützen Antrag des Kreiselternrates zu den Schulbezirken

25.06.20 –

Die Elternvertretung beantragt die Änderung der Schulbezirkssatzung. Geschwisterkinder von Schülerinnen und Schülern aus dem Westkreis sollen die Möglichkeit erhalten ein Gymnasium in der Stadt Celle besuchen zu dürfen, zu welchem schon eine besondere Bindung durch Geschwisterkinder besteht. Die Kinder aus Wolthausen und Stedden, als auch die Kinder, die einen besonderen Schwerpunkt wählen, haben bereits eine Ausnahme in der Satzung verankert.

Die Wahl der Schule ist auch getragen von persönlichen Bindungen. Eltern, Lehrer und Lehrerinnen kennen einander. Es besteht ein Vertrauensvorschuss. Weitere Aspekte sind: Qualität, Angebote, Räumlichkeiten, Umgebung oder die Erreichbarkeit.

Warum ist das überhaupt notwendig? Weil die Einführung einer Schulbezirkssatzung die Freiheit der Wahl die Familien einschränkt. Im Gegensatz dazu haben die Kinder aus Orten, wie beispielsweise Eschede, Lachendorf oder Flotwedel keinen Schulbezirk. Sie können frei wählen welches Gymnasium ihre Kinder besuchen.

„Ich finde es sinnvoll, wenn Familien die Wahl haben.“, so die schulpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Kreistag, Marlies Petersen. „Wir denken, dass das Hölty in Ovelgönne die Möglichkeit erhalten sollte, dass Kinder aus Celle nach Ovelgönne fahren dürfen, auf ein neues freizügig angelegtes Gymnasium. Wir fänden es gut, wenn die Schulbezirke noch einmal überdacht werden. Eine Schulbezirkssatzung mit so vielen Ausnahmen, kann auch einfach abgeschafft werden. Kinder aus Alvern und Garßen erhalten dann die Möglichkeit zum Imanuel-Kant-Gymnasium in Lachendorf zu besuchen.“

Die Beförderung ist dabei kein Problem, da es schon seit Jahren Kinder an Oberschulen gibt, die außerhalb des Schulbezirkes Celle in die Oberschulen: Lachendorf, Eicklingen, Wathlingen und Winsen gehen müssen, weil sie keine Plätze in Celle erhalten haben.

 

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Kreistagsfraktion | Schule

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