
12.04.26 –
Am 05. März 2026 hatten die Fraktionen Unabhängige Bürger (UB), Union Lachtetal (UL) und Bündnis 90/Die Grünen im Samtgemeinderat Lachendorf die Einleitung eines Bürgerbegehrens gegen den geplanten Rathausneubau erneut auf den Weg gebracht.
Die Fragestellung lautete:
"Sind Sie dafür, dass die Samtgemeinde Lachendorf die Planung zum Neubau eines Rathauses am Rehrkamp an der Lachte einstellt und auf den Neubau verzichtet?"
Der Antrag auf Einleitung des Bürgerbegehrens wurde am 07.04.2026 in nichtöffentlicher Sitzung des Samtgemeindeausschusses der Samtgemeinde Lachendorf auf Einhaltung der Voraussetzungen nach § 32 Abs. 2 und Abs. 3 Sätze 1 bis 3 NKomVG geprüft.
Hierbei hat die Mehrheit der Ausschussmitglieder entschieden, der Antrag sei aufgrund der Form der Fragestellung abzulehnen. Nach Auffassung der Fraktionen UB, UL und Bündnis 90/Die Grünen ist diese Einschätzung nicht zutreffend.
Ziel des Bürgerbegehrens bleibt es, den Bürgerinnen und Bürgern der Samtgemeinde Lachendorf eine direkte Entscheidung über den geplanten Rathausneubau zu ermöglichen. Der Samtgemeinderat hatte am 06. Oktober 2025 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP beschlossen, die Planungen für einen Neubau mit geschätzten Baukosten von rund 9,0 Millionen Euro fortzuführen.
Die Initiatoren halten das Projekt weiterhin für kritisch. Sie verweisen insbesondere auf die angespannte finanzielle Entwicklung der Samtgemeinde und die aus ihrer Sicht unsichere Kostenentwicklung bei öffentlichen Bauprojekten. Zudem wird der geplante Standort im Überschwemmungsgebiet der Lachte als problematisch bewertet.
Die Fraktionen UB, UL und Bündnis 90/Die Grünen werden nun rechtliche Beratung einholen, um zu prüfen, ob gegen die Entscheidung Klage erhoben oder ein neuer Antrag auf Einleitung des Bürgerbegehrens gestellt werden soll.
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