Ausbringung von Gülle soll im Winter künftig möglich sein

17.12.17 –

Ausnahmegenehmigungen für die Ausbringung von Gülle sollen im Winter künftig möglich sein. Ein entsprechender Erlass des CDU geführten Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums ist in Arbeit. "Die neue Landwirtschaftsministerin Otte-Kienast hat der Landwirtschaftslobby nachgegeben", so die Grünen im Landtag. Nach Recherchen der Grünen sei nun die untere Wasserbehörde im Landkreis Celle zuständig. Diese wäge nun ab, auch welchen Flächen die Ausbringung von 10 Kubikmetern Gülle pro ha möglich sei.

In Schleswig Holstein sei der Gülledruck ebenfalls da, weil die sonst übliche Augustausbringung durch die vielen Niederschläge weggefallen sei. Dort wird jetzt mit dem Zubau von Vorratsbehältern reagiert. Zwar gibt es davon im Landkreis Celle auch einige, aber die seien voll. „Jetzt wo die Güllelager voll sind und die Bauern unter Druck stehen wird deutlich, dass die Tierzahl im Verhältnis zur Fläche auch im Landkreis Celle zu hoch ist. Es nicht verantwortbar, außerhalb der Wachstumsperiode auf Flächen die Gülle auszubringen. Jetzt im Winter wachsen keine Pflanzen, die die Nährstoffe aufnehmen", so Annegret Pfützner, die für die Grünen im Celler Kreistag aktiv ist.

Die Flächen sind mit Wasser gesättigt, die Gräben voll und Gülle kann sowohl Flüsse, wie auch das Grundwasser verseuchen. „Mit dieser Maßnahme verschärft die neue Landwirtschaftsministerin das Nitratproblem. Das Grundwasser in Niedersachsen sei ohnehin schon mit zu viel Nitrat belastet.“ so Pfützner. „Statt dessen brauchen wir eine Trendwende in Niedersachsen, wie in Dänemark, wo die Nitratwerte im Grundwasser sinken. Die Ausbringgenehmigung im Winter kann besonders bei den Wasser gesättigten Böden eine Umweltverseuchung sein.“ Deshalb fordert die Grüne Pfützner, dass die untere Wasserbehörde im Landkreis Celle keine Ausbringung im Winter genehmigt, sondern stärker auf Notlager - wie in Schleswig-Holstein - setzt.

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Grundwasser | Kreistagsfraktion | Umwelt

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