In Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen haben wir das Konzept zur Zukunft der vertragsärztlichen Versorgung 2030 aufgelegt,das eine Vielzahl von Maßnahmen enthält, zum Beispiel Niederlassungsförderung, Stipendien, Umsatzgarantien und Weiterbildungsförderungen.

Mit der Einführung der Gesundheitsregionen haben wir in den Landkreisen und kreisfreien Städten ein Forum für innovative Ideen, neue Kooperationen zwischen den Versorgungssektoren und eine engere Zusammenarbeit der Akteure in der medizinischen Versorgung geschaffen. 35 Landkreise sind bereits dabei.

Mit unserem Förderprogramm zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum wollen wir auch neue Delegationsmodelle unterstützen,bei denen geschulte Pflegekräfte ärztliche Tätigkeiten übernehmen.

Gute medizinische Versorgung in erreichbarer Nähe unabhängige vom Wohnort: Dafür setzen wir uns in Niedersachsen ein.Die Tatsache, dass Menschen gerade in den ländlichen Regionen Niedersachsens es teilweise schwer haben. einen Arzt zu finden.hat vielfältige Ursachen: Viele Landärzt*innen gehen in den nächsten Jahren in den Ruhestand, finden jedoch keine Nachfolger*innen,weil der Nachwuchs fehlt. Die Vergütung setzt eher Anreize für eine Niederlassung in der Stadt. Gerade junge Menschen ziehen die städtische Infrastruktur dem Ländlichen Idyll und ein Angestelltenverhältnis in der Klinik der Selbstständigkeit in eigener Praxis vor. Auch den heutigen Ansprüchen an interdisziplinäres Arbeiten. Work-Life-Balance und flexiblen Arbeitszeiten wird eine Niederlassung nur bedingt gerecht. Die Bedarfsplanung, nach der sich die Verteilung von niedergelassenen Ärzten richtet, steht zudem seit Jahren in der Kritik.

Vielfältige Problemursachen erfordern vielfältige Lösungsansätze. Hier sind Bund, Land, Kommunen und Selbstverwaltung gleichermaßen gefragt. In Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, bei der der Sicherstellungsauftrag der ambulanten ärztlichen Versorgung liegt, haben wir in Niedersachsen verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Niederlassung auf dem Land zu fördern und dabei sektorenübergreifend auch die stationäre und pflegerische Versorgung.

Die Bundesregierung hat mit dem Versorgungsstärkungsgesetz zwar erste Anreize für eine Überwindung der Sektorengrenzen zwischen ambulant und stationär geschaffen, doch es bedarf hier stärkerer Anstrengungen,um die medizinische Versorgung stärker am Bedarf und weniger an den Möglichkeiten bestehender Strukturen und Partikularinteressen der einzelnen Akteure zu orientieren.Dies erfordert jedoch nicht nur neue rechtliche Grundlagen, sondern auch eine Veränderung der Finanzierung des Gesundheitswesens (Stichwort Bürgerversicherung) und der Vergütungsstrukturen .Auch die Kommunen benötigen mehr Gestaltungsspielraum bei der Planung und Steuerung der medizinischen Versorgung vor Ort.Einige Kommunen haben bereits eigene Förderprogramme aufgelegt,um Ärztinnen für sich zu gewinnen.