18.11.2011

Bundestagsfraktion

Patienten nicht länger vertrösten - folgenlose Ankündigungen helfen nicht weiter

Zur Präsentation der Eckpunkte Patientenrechte der rot-grün geführten Bundesländer erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Patientenrechte und Prävention: Mehr als ein Jahr warten die Patienten schon auf die Vorlage eines Patientenrechtegesetzes durch die Bundesregierung. Gut, dass auch die SPD und Grün geführten Bundesländer mit ihren Eckpunkten Druck auf die Bundesregierung machen. Diese decken sich im Wesentlichen mit unseren Forderungen.

Aus dem angekündigten Gesetzentwurf der Koalition, resultieren nach bisherigem Stand keine entscheidenden Verbesserungen für die Opfer von Behandlungsfehlern. Der Patientenbeauftragte will lediglich die von Gerichten bereits entwickelten Beweiserleichterungen gesetzlich verankern. Doch wer einen Behandlungsfehler erlitten hat, braucht mehr Rechte als bisher, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.  Heute sind damit oft hohe Prozesskostenrisiken und mehrjährige Verfahren verbunden. Nach geltender Rechtslage müssen Betroffene vor Gericht den Nachweis erbringen, dass sie einen Schaden erlitten haben, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dass dieser Ursache für die erlittene Schädigung war.  Gerade für medizinische Laien stellt dies oft eine schier unüberwindbare Hürde dar.

Neben dem von den Ländern vorgeschlagenen Entschädigungsfonds für Härtefälle fordern wir eine zusätzliche Beweiserleichterung. In den Fällen, wo ein Schaden und ein Behandlungsfehler nachgewiesen sind, soll nicht mehr der Patient sondern der Arzt die Vermutung widerlegen, dass der Fehler Ursache für den Schaden war.

Auch die Unterstützung durch medizinische Gutachten muss verbessert werden. Hier müssen die Krankenkassen ihre Versicherten auf deren Wunsch hin unterstützen und auch dafür Sorge tragen, dass dabei einheitliche Qualitätsstandards eingehalten werden.  Ein Patient muss zudem die Chance haben, einen medizinischen Gutachter abzulehnen, wenn er Zweifel an dessen Kompetenz oder Unabhängigkeit hat.

Weiterer Handlungsbedarf besteht bei der Qualitätssicherung und Fehlervermeidung. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Patientenbeauftragte auf freiwillige Selbstverpflichtungen und finanzielle Anreize zum Einsatz von Fehlermelde- und Vermeidungssystemen in den Krankenhäusern und Praxen setzen will. Hier müssen rechtlich verbindliche Regelungen und mehr Transparenz geschaffen werden.

Ein besonderes Augenmerk legen wir wie die Länder auf die Patientengruppen, die es in unserem Versorgungssystem besonders schwer haben. Denn nach wie vor stoßen besonders Menschen mit Behinderung oder ohne ausreichende Sprachkenntnisse auf unüberwindbare Hindernisse und massive Versorgungsdefizite. Wir müssen barrierefreie Zugänge zur Arztpraxis, eine barrierefreie Kommunikation oder Dolmetscher durch gesetzliche Vorgaben zur normalen Versorgungsrealität  machen. Mit der Verpflichtung für psychiatrische Einrichtungen Menschen mit wiederkehrenden schwerwiegenden Erkrankungen eine Behandlungsvereinbarung anzubieten, sollen zudem die Selbstbestimmungsrechte dieser Patienten gestärkt werden. Damit können sie für Zeiten, in denen sie nicht einwilligungsfähig sind, Vereinbarungen treffen.

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