14.11.2011

Bundestagsfraktion

CDU-Mindestlohn: Merkel tritt auf die Gerechtigkeitsbremse

Zum Mindestlohnkompromiss des CDU-Parteitages erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Die CDU hat die Frage eines verbindlichen Mindestlohns dem Partei- und Koalitionsfrieden geopfert. Mit dem Leipziger Kompromiss bleibt die Ausnahme vom Mindestlohn die Regel. Das bedeutet für Millionen Beschäftigte in Deutschland, dass sie weiterhin mit Stundenlöhnen von drei bis sechs Euro abgespeist werden können. Die CDU steht trotz aller gegenteiliger Beteuerungen weiter auf der Gerechtigkeitsbremse.

Der Parteitagskompromiss enthält mehr Löcher als Substanz. Weitere Mindestlöhne soll es nur in Branchen ohne tarifliche Vereinbarungen geben. Tariflich vereinbarte Niedrigstlöhne – beispielsweise 3,06 Euro für die Friseurin in Sachsen – haben damit weiter Bestand. Zudem werden zahlreiche Abweichungen nach unten ermöglicht. Das alles hat mit einem flächendeckenden und verbindlich geltenden Mindestlohn nichts zu tun.

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