18.10.2011

Bundestagsfraktion

Europäischer Gerichtshof schiebt Patentierung von Stammzellen Riegel vor

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wonach menschliche embryonale Stammzellen nicht patentiert werden dürfen, erklären Krista Sager, Sprecherin für Wissenschafts- und Forschungspolitik und Sprecherin für Biotechnologie, und Biggi Bender, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Biotechnologie und Bioethik

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ist ein großer Erfolg. Wir gratulieren Greenpeace, dass sie so einen langen Atem hatten. Das Urteil stellt endlich klar, dass Patente auf menschliche Embryonen und Keimzellen sowie auf daraus gewonnene Stammzellen nicht erteilt werden können. Dies bestätigt die deutsche und europäische Gesetzgebung zur Biopatentierung, in der deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass es grundsätzliche ethische und kulturelle Vorbehalte gegen die Kommerzialisierung und Industrialisierung des menschlichen Körpers und seiner Teile gibt. Der Stammzellforscher Oliver Brüstle versuchte dennoch hartnäckig, die von ihm für seine Forschungszwecke genutzten embryonalen Stammzellen patentieren zu lassen. Er ist zu Recht nun endgültig vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert.

Bei der Arbeit mit embryonalen Stammzellen handelt es sich nach wie vor um Grundlagenforschung. Deshalb ist es mit Vorsicht zu genießen, wenn jemand wie Oliver Brüstle mit dubiosen Heilungsversprechen Druck auf Gericht und Öffentlichkeit auszuüben versucht. Hätte der Europäische Gerichtshof heute kein Stoppschild gezeigt, so hätten wir auch davon ausgehen müssen, dass künftige Forschung erschwert worden wäre. Denn um patentierte Zellen und Verfahrensweisen zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden, müssen andere Forscherinnen und Forscher bezahlen. Das baut in Wirklichkeit eher Schranken für die rechtmäßige Forschung auf.

Hintergrund:
Heute hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil die Patentierung von Produkten aus menschlichen embryonalen Stammzellen verboten, wenn dazu Embryonen zerstört werden. Greenpeace hatte gegen den Bonner Forscher Oliver Brüstle geklagt, der sich ein Verfahren zur Züchtung menschlicher Nervenzellen aus embryonalen Stammzellen hatte patentieren lassen.

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