12.10.2011

Bundestagsfraktion

Spionage-Software: Vom Bund aus koordiniert?

Zu den jüngsten Äußerungen aus dem Bundeskanzleramt über den Einsatzrahmen der Spionage-Software auf Landesebene, erklärt der Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik:

Bisher hat die schwarz-gelbe Bundesregierung vehement versucht, den Eindruck zu erwecken, sie habe rein gar nichts mit den Vorgängen zu tun. Nun verdichten sich die Anzeichen, dass die Bundesebene eine zumindest koordinierende Funktion bei der Verteilung des Trojaners übernommen hat. Wir fordern eine umfassende Aufklärung aller in diesem Zusammenhang relevanten Entscheidungen und Verantwortlichkeiten, und zwar auf Landes- und auf Bundesebene. Sollte sich bewahrheiten, dass eine Bundesbehörde für die Verbreitung eines Programms verantwortlich ist, dessen Komponenten klar und offensichtlich gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verstoßen, wäre dies ein handfester Skandal.

Die Verantwortlichen müssen nun endlich alle Karten auf den Tisch legen. Der deutsche Bundestag und die Länderparlamente müssen schnell und umfassend informiert werden. Vor diesem Hintergrund haben wir uns eng mit den grünen Landtagsfraktionen abgestimmt und  Berichte der Bundesregierung sowohl im Innen- als auch im Rechtsausschuss des Bundestages beantragt. Die Bundesregierung soll zudem in einer aktuellen Stunde zu den Vorwürfen Stellung nehmen.

Bisher ist die Informationspraxis der Bundesregierung völlig unzulänglich. Geschlagene zwei Tage hat der Bundesinnenminister gebraucht, sich unserer Forderung nach einem sofortigen Einsatzstopp der fraglichen Software anzuschließen. Und täglich erreichen uns neue Informationen, was den Einsatz der Software in den Bundesländern angeht. Heute wissen wir, dass zumindest einzelne Länder die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts  missachtet haben. Die kürzlich vom Chaos Computer Club (CCC) untersuchte Software ist nichts anderes als ein Instrumentarium zur Überwachung verfassungsrechtlich geschützter, privatester Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger.

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