12.10.2011

Bundestagsfraktion

Bundesregierung blockiert Neuausrichtung der Agrarpolitik

Zur Vorstellung der Legislativvorschläge zur Reform der Europäischen Agrarpolitik GAP erklären Bärbel Höhn, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik:

Trotz des massiven Widerstands der Bundesregierung und der Agrarlobby hat EU-Agrarkommissar Ciolos die Saat gelegt für eine ökologischere und sozialere Agrarpolitik. Das begrüßen wir im Grundsatz. Wir fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, ihre Klientelpolitik zu Gunsten der Agroindustrie endlich aufzugeben. In den nun anstehenden Verhandlungen mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament muss sie endlich Sprachrohr der ganzen Gesellschaft werden und die positiven Ansätze zur Stärkung einer nachhaltigen Landwirtschaft unterstützen. Öffentliches Geld muss in Zukunft für die Erbringung gesellschaftlicher Leistungen ausgegeben werden.

Die von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge zur  Umsetzung des sogenannten Greenings weisen in die richtige Richtung. Vorgaben zur Fruchtfolge, das Verbot des Grünlandumbruchs und die Einrichtung von ökologischen Vorrangflächen auf sieben Prozent der Betriebsfläche sind unverzichtbare Maßnahmen, um die gesellschaftlichen Ziele bei Arten- und Klimaschutz zu erreichen. In der Detailausgestaltung fordern wir allerdings Nachbesserungen: Die Direktzahlungen sollten in vollem Umfang an die Erfüllung der Greening-Maßnahmen gebunden werden. Wenn ein Fruchtfolgeglied bis zu 70 Prozent der betrieblichen Ackerfläche ausmachen darf, können Fehlentwicklungen wie die Vermaisung ganzer Landstriche nicht verhindert werden. Hier fordern wir einen maximalen Anteil von 50 Prozent. Außerdem müssen Leguminosen verpflichtend in der Fruchtfolge verankert werden. Das Grünlandumbruchverbot darf nicht erst zum 1.1.2014 greifen, denn dann wird 2013 zum Jahr des Grünlandumbruchs werden. Um Grünland als wichtige CO2-Senke und Träger von Biodiversität im heutigen Umfang zu erhalten, muss das Umbruchverbot unverzüglich in Kraft treten. Die Umweltwirkung der ökologischen Vorrangflächen wird entscheidend davon abhängen, welche Flächennutzungen angerechnet werden. Wir fordern die EU-Kommission auf, den Mitgliedsstaaten hier einen klaren Rahmen vorzugeben.

Weiterhin begrüßen wir, dass die Kommission den Einstieg in eine betriebsgrößenabhängige Ausgestaltung der Direktzahlungen vollzogen hat und dabei die Arbeitsintensität verschiedener Betriebsformen berücksichtigt.

Bei der Ausgestaltung der zweiten Säule zur Förderung der ländlichen Entwicklung setzen wir uns dafür ein, dass die EU den Mitgliedsstaaten auch weiterhin vorgibt, welcher Anteil der EU-Mittel in den ökologischen Landbau, die Agrarumweltmaßnahmen und die integrierte ländliche Entwicklung fließen muss. Sonst besteht die Gefahr, dass diese gesellschaftlich gewünschten Bereiche auf Druck der Agrarlobby finanziell geschwächt werden. Zudem fordern wir, dass bei  Maßnahmen, die dem Klima- und Artenschutz zu gute kommen, der Anteil der EU-Kofinanzierung deutlich erhöht wird. Angesichts knapper Kassen in den Mitgliedsstaaten können solche Programme sonst nicht im notwendigen

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