Menü
17.06.24 –
Die Abdeckung der Kalirückstandshalde in Wathlingen durch die Firma K+S wird derzeit durch Umweltverbände beklagt. Aus der Presse haben wir erfahren, dass die Klage dazu führen kann, dass die Halde noch für die Dauer von vielen Jahren das Grundwasser weiter versalzen wird. Und schon während der Mediation wurde bemängelt, dass die Berechnungen zum Grundwasserschutz mit historischen Grundwasserhöhen und Niederschlagsmengen vorgenommen wurde. Mit dem zweiten Jahrhunderthochwasser innerhalb der letzten 10 Jahre liegt es Nahe, dass die Annahmen von K+S zu optimistisch waren und der Klimawandel bei dem vom LBEG genehmigten „Bauwerk“ unzureichend berücksichtigt wurden.
Die untere Wasserbehörde ist für die Überwachung der guten Grund- und Oberflächenwasserqualität zuständig. Aufgrund der vermehrten Niederschläge und dem Hochwasser 2023/2024 ist davon auszugehen, dass die Annahmen von K+S hinsichtlich der Salzfrachten in die umliegenden Gewässer und Grundwasser deutlich überschritten werden. Ob, wo, wie, wie oft und wann von der unteren Wasserbehörde die Oberflächengewässer regelmäßig kontrolliert werden, ist uns unbekannt.
Die Fragen wurden in der letzten Sitzung des Kreistags wie folgt beantwortet:
Frage:Das LBEG und der NLWKN haben augenscheinlich unrealistische Grundwasserhöhen und Niederschlagswerte akzeptiert und damit eine deutlich höhere Versalzung genehmigt. Wie wirkt der Landkreis auf die Neubewertung des Salzeintrags bei den Behörden ein?
Antwort: Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die für die hydrogeologische Modellierung angenommenen Grundwasserhöhen und Niederschlagswerte unrealistisch sind: Die Daten, die verwendet wurden, basieren auf langjährigen Messungen der Grundwasserstände vor Ort und Niederschlagsreihen von den drei nächstgelegenen Wetterstationen des Deutschen Wetterdienstes DWD.
Das Modell basiert auf gemessenen Daten, welche nicht nur für die Berechnung der aktuellen Werte verwendet wurden, sondern auch zur Ableitung der Grundwasserstände für größere Wiederkehrintervalle (2a, 5a, 10a, 20a, 25a, 50a und 100a) mithilfe der Gumbel- und der Log-Normal-Verteilung dienten. Auch wenn das GWHW50 mit leicht erhöhten Unsicherheiten und das GWHW100 nur als Orientierungswert betrachtet werden sollte, so wurde diesen Grundwasserständen im Modell dennoch angemessen Rechnung getragen.
Daher ist aus hiesiger Sicht eine Neubewertung des Salzeintrags nicht erforderlich.
Frage: Das Gutachten des Landkreises (Prof. König) zeigt eine deutliche Versalzung aufgrund von Auflösevorgängen unterhalb der Halde aufgrund der fehlenden Basisabdichtung. Von Umweltverbänden wurde deshalb eine Bohrung durch die Halde gefordert. Das LBEG teilt im Planfeststellungsbeschluss mit, dass sie die Kosten einer Probe-Bohrung unterhalb der Halde für „nicht zumutbar“ halten, da „nur in seltenen Phasen von ausgeprägten Grundwasserhochständen sich das Grundwasser der Unterkante Salz annähert.“ Eine genauere Betrachtung findet nicht statt, obwohl während der Mediation festgestellt wurde, dass dies kostengünstig möglich wäre. K+S hat während der Mediation angegeben, dass der Heldenkörper regelmäßig 3 dimensional vermessen wird. Auch lassen sich mittels Satelliten-Daten (InSAR) das Haldenvolumen über die Jahre hinweg berechnen und somit Auflösevorgänge exakt bestimmen. Wie wirkt der Landkreis auf das LBEG ein, dass diese Daten genutzt werden, um die tatsächlichen Auflösevorgänge mit den Erwartungswerten abzugleichen?
Anwort: Die technischen Möglichkeiten einer vertikalen Durchbohrung sowie Ablenkbohrung unter der Halde wurden von K+S mit folgendem Ergebnis geprüft:
• technisch sehr aufwendig und z. Z. gibt es nur drei Bohrunternehmen, die diese Arbeiten ausführen können (Unternehmen sind ausgebucht; Bohrung würde erst in ein paar Jahren möglich sein);
• finanzieller Aufwand ca. 1,5 Mio. €
• nach Aussage LBEG wäre die Bohrungen zur Erkundung der Lage des Haldenfußes ohne Erkenntnisgewinn, da unerheblich ist ob der Haldenfuß im Grundwasser ist (siehe Grundwasserströmungsmodell LBEG).
Dazu stellte das LBEG sein Grundwasserströmungsmodell mit folgenden Kernaussagen vor:
• dass die Halde durchströmende Niederschlagswasser wird zu 100 % aufgesalzen und sinkt direkt bis auf den geogen versalzenen Grundwasserhorizont ab;
• eine Verschleppung des versalzenen Niederschlagswassers findet nicht statt, da das versalzene Niederschlagswasser schneller absinkt und keine Rücklösung erfolgt; des Weiteren ist die Fließgeschwindigkeit des nicht versalzenen Grundwassers so gering, dass das versalzene Niederschlagswasser von diesem nicht mitgerissen wird;
• auch das laufende Monitoring Programm K+S bestätigt, dass keine Salzfahne vorhanden ist;
• das Eintragsgeschehen bleibt also auf den Bereich unter der Halde beschränkt;
• mit der Haldenabdeckung wird die Niederschlagswasserversickerung soweit eingeschränkt, dass diese zu vernachlässigen ist (95%-ige Wirksamkeit der Haldenabdeckung);
Hinsichtlich der Problematik „Haldenfuß im Grundwasser“ folgt das LBEG den Höhenberechnungen der K+S. Das LBEG sieht auch keine Probleme, wenn der Haldenfuß im Grundwasser stehen sollte. In diesem Bereich wäre das Grundwasser soweit aufgesalzen, dass es zu keinen Rücklösungsprozessen kommt.
Weiterführende Maßnahmen bzw. Berechnungen sind hier nicht erforderlich.
Frage:Während der Mediation hat das NLWKN mittels Simulation gezeigt, dass die unabgedeckte Halde das Grundwasser schon seit Jahren versalzt, obwohl das LBEG immer von einer geogenen Versalzung ausgegangen ist. Mittels SkyTEM-Befliegungen wurde zusätzlich die Süß/Salzwassergrenze festgestellt. Für eine Bewertung, wie sich die Salz/Süßwassergrenze mit der Zeit verändert, wäre eine weitere Befliegung notwendig. Wie wirkt der Landkreis auf die Notwendigkeit einer weiteren Befliegung ein?
Antwort:In dem von K+S bereits laufenden Monitoring wird die sogenannte Salz/Süßwassergrenze bestimmt. Eine zusätzliche Befliegung ist hier nicht erforderlich.
Frage:Welche und wieviele Messpunkte am Oberflächenwasser nutzt die untere Wasserbehörde im Bereich a) des Randgrabens, b) der Thöse, c) der Aue, d) der Fuhse, e) der Aller?
Antwort:Die Zuständigkeit für die Überwachung der Oberflächengewässer liegt beim Land Niedersachsen, hier NLWKN.
Frage:Wer legt diese Messpunkte fest und liegen diese womöglich hinter einer unbelasteten Zuflussstelle, die als Verdünnung wirkt?
Antwort:Die Zuständigkeit liegt beim NLWKN.
Frage: Seit 2020 gibt es zusätzlich zu den vorhandenen Messstellen zehn neue Brunnen, die von der Firma K+S beprobt werden. Welche Einsichtsrechte hat die untere Wasserbehörde (UWB) in die gemessenen Daten von K+S und sind diese öffentlich über das UIG zugängig?
Antwort:K+S erstellt jährlich einen entsprechenden Monitoringbericht, welcher dem LBEG vorgelegt werden muss.
Dem LK Celle liegt der aktuelle Bericht aus 2022 vor. Die entsprechenden Daten sind über das UIG zugänglich.
Frage:Durch die vielen Niederschläge sind viele Gräben rund um die Kalihalde in Wathlingen über das Ufer getreten. Ist der Randgraben rund um die Halde übergelaufen? Weist die Randgraben-Folie Schäden auf, oder ist diese unversehrt.
Antwort:Zuständige Überwachungsbehörde ist das LBEG. Diesbezügliche Schadensmeldungen liegen mir nicht vor.
Frage:Wie bewertet der Landkreis die hohen und lang anhaltenden Grundwasserstände hinsichtlich der Annahmen von K+S im Antrag zur Abdeckung?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1)
Frage:Liegt für die Einleitung salzhaltiger Gewässer, die eine unechte Grundwassernutzung darstellen, eine wasserrechtliche Genehmigung vor?
Antwort: Hierzu verweise ich auf das Schreiben des MU vom 17.03.2021, AZ: 25-6712/001, in dem folgendes ausgeführt wurde;
2. Hinsichtlich der Frage einer „unechten Gewässerbenutzung“ durch potentielle Einwirkungen der Haldenbasis auf oberflächennahes Grundwasser kann ich im Hinblick auf das Gebiet des Wasserrechts keinen zusätzlichen aktuellen Erlaubnisbedarf erkennen.
Es ist zunächst hervorzuheben, dass mit Beginn des Planfeststellungsverfahrens weder die Bergbehörde noch die Wasserbehörde einen Anlass gesehen haben, hierzu einen Erlaubnisantrag für eine unechte Gewässerbenutzung zu fordern. Alle wesentlichen Fakten, die zur Begründung dieser Einstufung dienen sollen, sind seit langem bekannt. Während des Planfeststellungsverfahrens wurden die vorliegenden Erkenntnisse zu dieser Fragestellung intensiv erörtert und geprüft. Ich kann nicht erkennen, aus welchem Grund die Zulassungsbehörde gegenüber dem Antragsteller ihre Position, wonach keine unechte Gewässerbenutzung gesehen wurde, revidieren und eine aufwendige weitere Zulassungsvoraussetzung geltend machen sollte.
Einen rechtlich darstellbaren und zweckmäßigen Weg, dieser Thematik weiter nachzugehen, sehe ich im Rahmen der wasserrechtlichen Überwachung des Vorhabens. Ein entsprechendes Konzept für ein intensives und umfassendes Monitoring, in das auch die erörterte Bohrung integriert werden könnte, sollte zeitnah erarbeitet werden. Hierzu ist eine fachliche Abstimmung zwischen der unteren Wasserbehörde, der Bergbehörde und dem Antragsteller erforderlich; der GLD sollte hinzugezogen werden.
Die rechtliche Einordnung in den Rahmen der Überwachungsaufgaben bedeutet, dass sich kein zusätzliches Zulassungserfordernis ergibt.
Frage:Und besteht eine wasserrechtliche Genehmigung für das Oberflächenwasser?
Antwort: In die Oberflächengewässer werden keine salzhaltigen Wässer eingeleitet.
Weitere Fragen wurden im Juni ergänzt und beantwortet:
Frage:Die aktuellen Messdaten von K+S liegen doch sicherlich der unteren Wasserbehörde vor? Welche Schritte unternimmt die Wasserbehörde im Landkreis Celle angesichts der neuen Brunnen und der - hoffentlich glaubhaften - aktuellen Messwerte um die Versalzungsgefahr zu reduzieren?
Antwort: Der Bericht Grundwassermonitoring im Umfeld der Halde Niedersachsen in Wathlingen für das Jahr 2023 wird im August erwartet.
Bislang sind die Ergebnisse des Monitorings aus wasserwirtschaftlicher Sicht wie folgt einzuschätzen: Aus dem Bericht für das Jahr 2022 ist zu entnehmen, dass eine Zunahme der Gesamtmineralisation im obersten Probenahmehorizont (10m –15m -Horizont) festgestellt wurde. Die Verschiebung der Süß-/Salzwassergrenze lässt sich auf den nahen Bereich im Abstrom der Halde, also nördlich, eingrenzen. Die Verschiebung nach oben beträgt lediglich einige Zentimeter bis wenige Dezimeter. Der Gutachter beschreibt, dass die Verschiebung der Süß/Salzwassergrenze nach oben aufgrund der vergangenen Trockenjahre (hier insbesondere 2021) aufgetreten sein kann. Diese Erklärung ist aus fachlicher Sicht durchaus plausibel. Es bleibt aber abzuwarten, wie diese Tendenz sich in den nächsten Monitoringberichten entwickelt.
Frage:Dabei sind insbesondere die Werte und Bedingungen während der Hochwasserperiode zum Jahreswechsel von Interesse. Sind diese einsehbar, öffentlich zugänglich?
Antwort: Während der Hochwasserperiode zum Jahreswechsel wurde das anfallende Niederschlagswasser komplett aufgefangen und in den Schacht Niedersachen verbracht. Ein Übertritt in die Oberflächengewässer ist nicht erfolgt. Inwieweit dieses Ereignis ggf. Auswirkungen auf das Grundwasser hatte, wird das Monitoring der nächsten Jahre zeigen.
Hinweis:
Wie bereits im Schreiben des MU bzgl. der Halde Ronneburg, dass sich am Ende der Ausgangsmail befindet, ausgeführt, gilt auch für die Halde Niedersachsen in Wathlingen:
Aus § 5 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZustVO-Wasser folgt, dass die Bergbehörde bezüglich der Halde für die Gefahrenabwehr nach dem Wasserrecht, einschließlich der Gefahrerforschung, zuständig ist. Aus rechtlicher Sicht kann nur ein aktives Handeln den Tatbestand einer erlaubnispflichtigen Gewässerbenutzung erfüllen. Daher ist das bloße Dasein einer bereits aufgeschütteten Halde nicht wegen der heutigen Auswirkungen auf das Grundwasser erlaubnisbedürftig. Eine solche ‚Altlast‘ i.w.S. bildet den Gegenstand von Gefahrenabwehrmaßnahmen.
Kategorie
Kali-Halde | Kreistagsfraktion