
14.12.25 –
Kreistagsfraktion hat Antrag eingebracht: „Artikel 1, Satz 1 unseres Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ wird in der Kreisverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger gut sichtbar als Inschrift angebracht.“
Seit mehr als 75 Jahren trägt uns das Grundgesetz. Es ist kein fernes Dokument, sondern ein Versprechen – an jede und jeden von uns. Gleich der erste Satz benennt, worum es geht: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Kein Vorbehalt, kein Vielleicht. Dieser Satz ist unantastbar, weil er das Fundament unseres Zusammenlebens ist.
Menschenwürde ist kein abstrakter Begriff. Sie verpflichtet. Aus ihr erwachsen Freiheit, Gleichheit und alle weiteren Menschenrechte. Und doch erleben wir, dass diese Selbstverständlichkeit brüchig wird: Hassrede nimmt zu, Ehrenamtliche, Politikerinnen und Einsatzkräfte werden angegriffen, Gewalt gegen Frauen erreicht erschreckende Höchststände. Hetze auf der Straße und im Netz bedroht Menschen und die Pressefreiheit. Wenn ein Kind im Rollstuhl mit menschenverachtenden Worten konfrontiert wird, dann ist das kein Randphänomen – dann ist etwas aus dem Lot geraten.
Das Erstarken offen verfassungsfeindlicher Kräfte zeigt, wie verletzlich unsere Demokratie ist. Gerade deshalb müssen wir uns vergewissern, wofür wir stehen. Sichtbar, öffentlich, unmissverständlich.
Die Anbringung des Satzes aus Artikel 1 des Grundgesetzes als Inschrift in der Kreisverwaltung ist ein solches Zeichen. Ein leiser, aber klarer Satz, der jeden Tag daran erinnert: Alle Menschen haben die gleiche Würde – unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, Gesundheit oder Glauben. Diese Würde zu schützen ist Aufgabe des Staates. Und Verantwortung von uns allen.
Nachdem der Antrag nun eingebracht wurde, wird dieser im neuen Jahr im Fachausschuss beraten werden.
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Kreistagsfraktion