BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Celle

Opposition im Samtgemeinderat fordert direkte Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger

Bürgerbegehren gegen geplanten Rathausneubau in Lachendorf eingeleitet

05.01.26 – von Peter Piechutzki –

Der geplante Neubau des Rathauses der Samtgemeinde Lachendorf ist weiterhin umstritten. Die Oppositionsfraktionen UB, UL und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Samtgemeinderat haben die Einleitung eines Bürgerbegehrens beantragt. Ziel ist es, den Ratsbeschluss vom 06.10.2025 zu revidieren, mit dem die Ratsmehrheit aus CDU, SPD und FDP den Neubau eines Rathauses sowie eines möglichen späteren Sitzungssaals im Überschwemmungsgebiet der Lachte beschlossen hatte.

Mit der Einleitungsanzeige soll erreicht werden, dass die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde selbst über das Projekt entscheiden können. Nach Auffassung der Initiatoren handelt es sich um eine Entscheidung von erheblicher finanzieller und struktureller Bedeutung, die nicht allein durch die Ratsmehrheit getroffen werden sollte.

Der Rat hatte am 06.10.2025 beschlossen, die Planung fortzuführen und den Rathausneubau umzusetzen. Die bislang geschätzten Gesamtbaukosten belaufen sich auf rund 9,8 Mio. Euro.

Auch die Kostenschätzung selbst wird hinterfragt. In den Beratungen des baubegleitenden Ausschusses am 24.09.2025 sowie in der Ratssitzung am 06.10.2025 wurde darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine vollständige Kostenberechnung nach DIN 276 handelt und Abweichungen von bis zu plus/minus 20 Prozent möglich seien. Vor dem Hintergrund vergleichbarer öffentlicher Bauprojekte halten die Initiatoren die derzeit genannten Kosten für nicht belastbar.

Kritik besteht insbesondere an der Standortwahl im Überschwemmungsgebiet der Lachte. Trotz vorliegender Hochwasserschutz- und Bodengutachten sehen UB, UL und GRÜNE weiterhin das Risiko zusätzlicher Bau- und Folgekosten.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den angenommenen Raumbedarf. Nach Ansicht der Initiatoren berücksichtigt die Planung die veränderten Arbeitsbedingungen in der Verwaltung – etwa durch Digitalisierung und Homeoffice – nicht ausreichend und gehe von einem zu hohen Flächenbedarf aus, was sich unmittelbar auf die Bau- und Folgekosten auswirke.

Die Initiatoren weisen darauf hin, dass ein Investitionsvolumen dieser Größenordnung Auswirkungen auf die Haushalte der Mitgliedsgemeinden haben kann. Sie sehen die Gefahr von Einschränkungen bei Pflichtaufgaben wie Schulen, Kindertagesstätten und Feuerwehr sowie bei freiwilligen Leistungen, etwa im Bereich von Sport- und Kultureinrichtungen. Auch mögliche Steuer- oder Gebührenerhöhungen werden nicht ausgeschlossen. Als Alternative wurden eine Modernisierung und Weiternutzung des bestehenden Rathauses sowie gegebenenfalls ein ergänzendes kleineres Verwaltungsgebäude am Standort Ollen Drallen Hoff vorgeschlagen.

Nach Eingang der Einleitungsanzeige ist die Samtgemeinde gemäß § 32 NKomVG verpflichtet, unverzüglich eine Kostenschätzung für die im Bürgerbegehren begehrte Sachentscheidung zu erstellen und die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu prüfen. Nach Abschluss dieses Verfahrens kann mit der Sammlung der erforderlichen Unterschriften von 10 Prozent der Wahlberechtigten begonnen werden.

„Beim Rathausneubau geht es um erhebliche finanzielle Mittel und langfristige Weichenstellungen für die Samtgemeinde“, erklären die Initiatoren. „Daher sollte die Entscheidung darüber von den Bürgerinnen und Bürgern selbst getroffen werden.“

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Lachendorf

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