532 Bürgergeldhaushalte in Celle mit Wohnkostenlücke

10.12.23 –

Im Jahr 2022 hatten im Bereich des Jobcenter Celle 9,3 % der „Bedarfsgemeinschaften“ eine Wohnkostenlücke, also einen Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen und erstatteten Kosten.

Dabei handelt es sich um 532 Haushalte, die durchschnittlich 94 Euro aus ihrer Regelleistung zuschießen mussten. So jedenfalls die Auskunft der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke (DS 20/8931). Der Kreistagsabgeordnete Reinhard Rohde (für Die Linke in der Fraktion Klimabündnis): „Dass die Wohnkosten bei über 500 Haushalten nicht zur Gänze erstattet werden, drückt diese unter das Existenzminimum. Denn die Lücke müssen diese Menschen aus der Regelleistung füllen.“

Beim Bürgergeld werden Miete und Heizkosten nur übernommen, wenn sie vor Ort als angemessen gelten. In Celle gibt die Mietwerttabelle des Landkreises den Wert für unterschiedliche Haushaltsgrößen und drei „Regionen“ vor. Viele Menschen erhalten deshalb nicht ihre volle Miete – und werden möglicherweise aufgefordert umzuziehen. Wer das nicht will, muss die "Wohnkostenlücke“ dann aus dem Regelsatz zahlen und z. B. am Essen sparen.

Besonders betroffen waren in Celle dabei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (10,5 %), darunter Alleinerziehende. In dieser Gruppe hatten 134 Haushalte eine Wohnkostenlücke, das sind 11 %. Durchschnittliche Differenz zur als angemessen betrachteten Miete: 94 Euro – im Monat.

Im Vergleich zum Jahr 2021 zeige sich aber eine positive Tendenz, so Rohde: „2021 waren es noch 750 Haushalte mit einer Wohnkostenlücke. Die Fallzahl hat sich insgesamt also um ein Drittel reduziert. Damit liegt das Celler Jobcenter im niedersächsischen Vergleich auch nicht mehr im hinteren Viertel , sondern auf Rang 7. Aber das hilft selbstverständlich den betroffenen Haushalten nicht.“

Für das laufende Jahr gebe die Antwort der Bundesregierung leider keine Antwort, so Rohde. „Wir können aber hoffen, dass mit der seit Januar gültigen Mietwerttabelle die Problematik noch einmal kleiner geworden ist. Im Sozialausschuss war seinerzeit erwartet worden, dass Überschreitungen der Grenzwerte eine Ausnahme darstellen.“ Jeder zehnte Haushalt mit Kindern sei aber kaum als Ausnahme zu betrachten. Dazu kommt, dass zum Jahresende eine coronabedingte Karenzzeit hinsichtlich der Angemessenheit der Kosten ausläuft, so dass die Jobcenter wieder dazu übergehen dürften, Bescheide zu verschicken, in denen zur Senkung der Unterkunftskosten – also Umzug – aufgefordert wird.

Die Fraktion Klimabündnis im Kreistag wird für die erste Sozialausschusssitzung im Februar eine Befassung mit diesem Thema einfordern. Das Sozialausschussmitglied Marlies Petersen (GRÜNE) dazu: „Wir sollten uns genauer mit den Gründen befassen, wie es zu den Wohnkostenlücken kommt und wie es gelingen könnte, dass Überschreitungen tatsächlich zur Ausnahme werden.“

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Kreistagsfraktion | Wohnen

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