Stellungnahme zur Berichterstattung CZ vom 28.04.2012

Biogasanlage „Sandkuhle Walle“

GRÜNE Politik lehnt „XXL –Biogasanlagen“, so wie sie im Wald bei Walle (Winsen/Aller) entstehen sollen, grundsätzlich ab. Der für den Betrieb dieser Agromethananlagen erforderliche Flächenverbrauch wertvoller Ackerflächen sowie die Belastung unserer natürlichen Ressourcen Luft, Wasser und Boden steht in keinem Verhältnis zu der daraus gewonnenen Energie. Keine 3% des bundes-deutschen Stromverbrauches werden von Agromethananlagen gedeckt, also vergleichsweise gering gegenüber der Energiegewinnung aus Sonne, Wind und Wasserkraft - welche nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelerzeugung stehen. Daher:

Biogas im Zusammenhang mit konventioneller Landwirtschaft – ja!
Biogas als Agroindustrie – nein!

Die quasi „große Koalition“ von CDU und SPD im Winser Rat hat jedoch am 13.10.2011 mit dem Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Biogasanlage Sandkuhle Walle“ die Weichen für diese Form der Agroindustrie gestellt. Erhebliche finanzielle Risiken für die ohnehin defizitäre Gemeinde Winsen/Aller und alle ihre Einwohnerinnen und Einwohner resultieren aus diesem Bebauungsplan.

In zahlreichen Sitzungen des Bauausschusses – lange vor dem gefassten Aufstellungsbeschluss – wurde von Ratsmitgliedern der jetzigen Zählgemeinschaft ständig darauf hingewiesen und angeregt entsprechende Regelungen zur Risikominimierung und Kostensenkung aufzunehmen. Dies ist – obwohl rechtlich möglich - nicht geschehen.

Auf Anfrage von Ratsmitgliedern der jetzigen Zählgemeinschaft hat die Kommunalaufsicht im Landkreis Celle eine umfangreiche Stellungnahme zur Rechtslage abgegeben und deren Einschätzung bestätigt. Mehr noch: Die Kommunalaufsicht hatte ihre Hilfe angeboten einen vom Bürgermeister widerrechtlich schon unterschrieben Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan zu überarbeiten, um die eingegangenen Risiken zu mildern und auf den Investor zu übertragen.

Dies wäre damals problemlos möglich gewesen, da der Bebauungsplan noch nicht in Kraft gesetzt war. Vertragliche Änderungen nach Inkraftsetzung bergen grundsätzlichen einen Schadenersatzanspruch des Investors.

Verwunderlich also, dass CDU und SPD den bestehenden, für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Winsen so ungünstigen Vertrag, mit ihrer Mehrheit gänzlich unverändert durchgewunken haben und der Bebauungsplan damit in Kraft gesetzt wurde.

Inwieweit ein Ergänzungsvertrag - der zusätzlich mit dem Investor geschlossen wurde - geeignet ist, die eingegangenen Risiken tatsächlich zu reduzieren, bleibt fraglich, da hier nur ein beanstandetes Problem berücksichtigt wurde.

Die angefragte rechtliche Stellungnahme der Kommunalaufsicht hierzu steht noch aus. Rat und Verwaltung sind dazu verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen, Schaden von der Gemeinde Winsen/Aller abzuwenden. Diesem Grundsatz fühlen wir uns verpflichtet.

Unter Berücksichtigung der gesamten Sach- und Rechtslage waren die Entscheidungen der Mitglieder  Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN innerhalb der Zählgemeinschaft im Winser Gemeinderat  richtig und im Interesse der Bürger Winsens auch dringend geboten. Unsere MandatsträgerInnen brauchen daher keine Belehrungen - gleichgültig aus welcher Richtung.

Eventuell erfolgte Drohungen gegenüber dem Herrn Bürgermeister verurteilen wir einhellig auf das Schärfste.

Der Vorstand des Ortsverbandes

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hambühren/Wietze/Winsen (Aller)

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