20.12.2011

Bundestagsfraktion

UN-Kinderrechtskonvention: Individualbeschwerde erhöht den Druck auf Deutschland

Zur Entscheidung der Vereinten Nationen, für die Kinderrechtskonvention die Möglichkeit einer Individualbeschwerde zu schaffen, erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Wir begrüßen die Möglichkeit einer Individualbeschwerde. Nun muss sich die Bundesregierung international dafür einsetzen, dass möglichst schnell viele Staaten das sogenannte Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention auch unterzeichnen. Anschließend muss sie schnellstmöglich den Ratifizierungsprozess für Deutschland einleiten. Die Kinderrechtskonvention gewinnt so an Durchsetzungskraft und politischer Bedeutung. Werden Kinder in ihrem Land in ihren Rechten verletzt und haben sie den Rechtsweg ausgeschöpft, so können sie sich künftig an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wenden.

Allerdings müssen in Deutschland die Kinderrechte stärker bekannt gemacht werden, denn ohne Wissen um die eigenen Rechte bringt die Möglichkeit, sich zu beschweren zu können wenig. Die Regierungskoalition hatte zwar im Koalitionsvertrag angekündigt, die Kinderrechte stärken zu wollen; außer der symbolischen Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der Konvention ist jedoch bis heute nichts passiert. Vor allem den unbegleiteten 16- und 17-jährigen Flüchtlingen werden in Deutschland nicht die völkerrechtlich verbindlichen Rechte zugestanden. So schreibt die UN-Kinderrechtskonvention vor, dass das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Dies muss auch im Asylrecht gelten.

Wenn Deutschland die Kinderrechtskonvention weiterhin nicht vollständig berücksichtigt und Individualbeschwerden möglich sind, könnte schon in naher Zukunft eine solche Beschwerde wegen systematischer Kinderrechtsverletzung vor den Vereinten Nationen verhandelt werden. Soweit darf es nicht kommen.

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