20.12.2011

Bundestagsfraktion

Personenbeförderungsgesetz bringt keine Fortschritte für ein transparentes ÖPNV-Recht

Zur heutigen Sitzung des Bundeskabinetts erklären Dr. Anton Hofreiter, Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, und Sören Bartol, Sprecher für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion:

Die heutige Kabinettssitzung hat keine Fortschritte in Richtung eines transparenten und praktikablen Rechtsrahmens für den Öffentlichen Personennahverkehr gebracht. Lange drei Monate hat das Bundesverkehrsministerium gebraucht, um sich mit der Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes auseinanderzusetzen. Das Ergebnis ist denkbar dürftig. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Sommer geht am 19. Januar 2012 trotz massiver Bedenken der Länder weitgehend unverändert in die parlamentarische Beratung.

Die Regierung hält an der unkonditionierten Liberalisierung des Buslinienverkehrs fest. Den Beschluss des Bundesrates zu Fahrgastrechten, kundenfreundlichen Fahrplanauskünften und Ticketvertrieb sowie Barrierefreiheit greift sie nicht auf. Auch wir wollen eine Marktöffnung für Linienbusse im Fernverkehr, aber unter vernünftigen Bedingungen und nicht auf Kosten öffentlich bestellter und finanzierter Nah- und Regionalverkehrsangebote.

Die Anpassung des deutschen ÖPNV-Rechts an den EU-Rechtsrahmen ist längst überfällig, zu Recht fordern Verkehrsunternehmen und kommunale Aufgabenträger endlich eine politische Entscheidung. Wir sind zu Gesprächen mit den Regierungsfraktionen bereit, um dies voranzubringen. Wir erwarten aber, dass die Regierungsfraktionen ernsthaft auf die fachlich fundierte Stellungnahme des Bunderates und den rot-grünen Gesetzentwurf eingehen.

Schon im September haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich in wesentlichen Punkten mit der Bundesrats-Stellungnahme deckt. Der rot-grüne Gesetzentwurf sieht – anders als der Regierungsentwurf - klare Kompetenzen für die kommunalen Aufgabenträger vor und stärkt den Nahverkehrsplan als Steuerungsinstrument für ein integriertes, qualitativ hochwertiges und barrierefreies Verkehrsangebot. Mit diesem Entwurf werden die Möglichkeiten des EU-Rechts, bei öffentlich finanzierten Verkehrsangeboten Tarif-, Sozial- und Umweltstandards vorzugeben, konsequent umgesetzt. Die Länder bekommen mehr Spielraum, in ländlichen Räumen flexible Verkehrsangebote wie Anrufbusse unbürokratischer zuzulassen.

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