Straßenausbaubeiträge: Wietzer GRÜNE reichen Beschwerde ein

09.02.18 –

Unsere Wietzer Gemeinderatsfraktion hat eine Kommunalaufsichtsbeschwerde eingereicht. Auslöser war ein Antrag unserer Fraktion aus dem Jahre 2016, berichten die beiden GRÜNEN Claus-Friedrich Schrader und Lothar Müller. Die Straßenausbausatzung sollt dahingehend geändert werden, dass Anlieger gleichgestellt werden – egal, ob diese an einer Straße im Wietzer Innen- oder Außenbereich wohnen.

Nach bisherigem Recht waren die Anlieger von Gemeindestraßen im Außenbereich von Anliegerkosten für einen Straßenausbau befreit. Anlieger von Straßen im Außenbereich werden beim Straßenausbau freigestellt, während Anlieger im Innenbereich Beiträge zahlen müssen.Für die Fraktion ist diese Praxis ein grundlegender Verstoß gegen die Vorgaben des Gleichheitssatzes des Grundgesetzes. Zu dem gleichen Ergebnis kam auch die Gemeindeverwaltung in ihrer Beschlussvorlage. Auch die Kommunalaufsicht hatte sich im Vorjahr bereits kritisch geäußert.

Die Gegner der Satzungsänderung sprachen sich in den Beratungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse für eine Beibehaltung der bestehenden Regelung aus. Sie sahen in der neuen Beitragspflicht eine nicht zumutbare Belastung, überwiegend für Grundtücke anliegender Land- und Forstwirte. Neben geringer Grundstückswerte wurde die Mitnutzung durch Wanderer oder Radfahrer genannt. Schlussendlich wurde der Antrag unserer Wietzer Fraktion bei Stimmengleichheit infolge einer Enthaltung abgelehnt.

Nach Einschätzung unseres Fraktionsvorsitzenden Claus-Friedrich Schrader wird der Einspruch bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Celle zu einer Annullierung des Ratsbeschlusses führen.

Kategorie

Fraktion Wietze | Straßenausbaubeiträge

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