Sommer (Grüne): Wathlinger CDU hat vor Kali & Salz kapituliert

27.08.19 –

Aus Sicht der Grünen Kreistagsfraktion hat die Wathlinger CDU den Kampf gegen die Errichtung eines sogenannten Recyclingplatzes und einer Bauschuttdeponie auf der Wathlinger Abraumhalde aufgegeben.

Die Wathlinger CDU hat öffentlich mitgeteilt, dass sie einen sachlichen Diskurs zur Abdeckung der Wathlinger Halde in Gang setzen will. Dazu plant sie eine parteiinterne Veranstaltung und anschließend eine öffentliche Veranstaltung mit Bürgern. „Die CDU will den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen streuen und hisst mit dem geplanten Veranstaltungsformat vor Kali & Salz und dem Bergamt die weiße Fahne zur Kapitulation. Gegnern der Bauschuttdeponie Unsachlichkeit zu unterstellen, halte ich für unredlich. Wir stehen an der Seite der örtlichen Bürgerinitiative und werden weiterhin gegen die Behördenwillkür des Bergamtes kämpfen.“, bewertet der umweltpolitische Sprecher der Grünen Kreistagsfraktion Gerald Sommer den CDU-Aktionismus vor Ort.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich ein eigenes Bild zum Verhalten von Kali & Salz und LBEG (Bergamt) machen. Daher veröffentlichen die Kreistagsgrünen im Folgenden eine Mail des Landkreises Celle an das LBEG. „Vielleicht hilft diese Mail der Wathlinger CDU auf die Sprünge. Wir Grünen danken Landrat Wiswe (CDU) für die klaren Worte an die Landesbehörde. Die Behördenwillkür des Bergamtes muss ein Ende haben, “ fordert Gerald Sommer abschließend. Die Mail des Landkreises Celle an das LBEG (Bergamt) im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Präsident Sikorski,

zu meinem Bedauern habe ich festgestellt, dass Sie die Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Errichtung des Recyclingplatzes der K&S Kalihalde in Wathlingen zugelassen haben, ohne zuvor das Einvernehmen mit mir als Untere Wasserbehörde herzustellen.

Die von Ihnen getroffene Entscheidung ist rechtswidrig. Dies ergibt sich aus Folgendem: Voraussetzung für eine im Rahmen des vorzeitigen Beginns nach § 57 b BbergG zu treffende Prognoseentscheidung ist, dass die für den Planfeststellungsbeschluss erforderlichen Entscheidungsgrundlagen in vollständigem Umfang vorliegen. Daran mangelt es. Sowohl mit Schreiben vom 23.05.2017, als auch mit der Stellungnahme vom 27.05.2019 wurden fehlende Unterlagen zum Antrag gerügt und angefordert und außerdem darauf hingewiesen, dass das erforderliche Einvernehmen auch deshalb nicht erteilt werden kann, weil dazu eine Zustimmung per Kreistagsbeschluss erforderlich ist (Kreistagsbeschluss vom 05.03.2019). Mit Schreiben vom 23.05.2019 wurde zudem um Fristverlängerung bzgl. der Einvernehmenserteilung gebeten. Eine Rückmeldung hierzu ist durch das LBEG nicht erfolgt. In der Stellungnahme vom 27.05.2019 ist dann nochmals unmissverständlich erklärt worden, dass das Einvernehmen nicht hergestellt werde.

Eine Einvernehmenserteilung ist auch bei Genehmigung des vorzeitigen Beginns nicht entbehrlich. Mit dem Einvernehmen soll die materielle Entscheidungskompetenz der zuständigen Wasserbehörde gewahrt werden. Wird also eine wasserrechtliche Erlaubnis von der Genehmigungsbehörde ohne das nach § 19 Abs. 3 WHG erforderliche Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde erteilt, liegt ein Verfahrensfehler vor (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15). Streitig ist dabei nur, ob ein formell erteiltes Einvernehmen erforderlich ist. In jedem Fall ist aber für eine positive

Prognoseentscheidung, zumindest eine nicht–förmliche Zustimmung der Unteren Wasserbehörde Voraussetzung (Keienburg in Boldt, Weller, Kühne, Von Mäßenhausen Komm. zum BbergG, 2. Aufl., 2015, Rn 30 zu § 57). Eine solche Zustimmung ist aber gerade nicht erfolgt.

Die von Ihnen getroffene Entscheidung ist deswegen nicht nachvollziehbar und verstärkt hier bei den Menschen vor Ort den Eindruck, dass in dem Verfahren zugunsten des antragstellenden Unternehmens auf formelle Erfordernisse verzichtet wird. Insbesondere vor dem rechtlich geschilderten Hintergrund bitte ich Sie, diese Entscheidung zu korrigieren.

Eine Kopie dieser Mail übersende ich an das MU und das MW.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Gerald Höhl

 

 

 

 

 

 

Kategorie

Kali-Halde | Kreistagsfraktion | Umwelt

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