Kreistagsfraktion: „Wohnkostenlücken müssen überprüft werden“

29.01.23 –

Seit Jahresbeginn gilt im Landkreis Celle also eine neue Mietwerttabelle für Empfänger:innen von „Bürgergeld“. Damit wurden die Grenzwerte, bis zu denen Mieten als „angemessen“ gelten, nach oben verändert. Das Klimabündnis im Kreistag verbindet damit die Hoffnung, dass dadurch Wohnkostenlücken geschlossen werden, die viele Haushalte in den vergangenen Jahren zu tragen hatten.

Reinhard Rohde (Die Linke) verweist auf eine Bundestagsanfrage der Linksfraktion, die im vergangenen Jahr für den Bereich des Jobcenter Celle ergeben hatte, dass 750 Haushalte durchschnittlich 93 Euro aus ihrer Regelleistung zuschießen mussten: „Besonders betroffen waren dabei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, darunter Alleinerziehende. In dieser Gruppe hatten 346 Haushalte eine Wohnkostenlücke, das sind 16,1 %. Durchschnittliche Differenz zur als angemessen betrachteten Miete: 105 Euro – im Monat.“

Bei der Vorstellung der neuen Werte im Sozialausschuss hatte der Gutachter behauptet, ein Ziel sei, dass Überschreitungen die Ausnahme bilden. Rohde: „Wenn die Kostenerstattung bei jedem sechsten Haushalt mit Kindern nicht ausreicht, lässt sich jedoch kaum von Ausnahmen reden.“

Die nach Haushaltsgrößen gestaffelten Obergrenzen sind jetzt bei Haushalten bis zu vier Personen um 6 - 11 % im Vergleich zu 2021 gestiegen. Ob das ausreichend sei, werde sich zeigen, meint Marlies Petersen (GRÜNE), die sich aber für größeren Familien optimistisch zeigt: „Bei Haushalten ab fünf Personen werden sich vorhandene Wohnkostenlücken in relevantem Umfang schließen. Denn hier liegt die Anpassung der Werte bei rund 23 % gegenüber 2021.“

Gleichwohl will das Klimabündnis eine Überprüfung der Wirkung durch die Kreisverwaltung. Reinhard Rohde: „Die Verwaltung soll zum Stichtag 30. Juni erfassen, wie viele Haushalte es noch sind, die mit der Mietkostenerstattung nicht hinkommen. Es wird immer Fälle geben, wo die vorausgesetzte Angemessenheit nicht gegeben ist. Wenn es aber jede sechste Familie trifft, dann kann das nicht der wesentliche Grund sein.“

Begrüßt wird seitens des Klimabündnisses auch der neu eingeführte Klimabonus. Dabei geht es um Szenarien, wo die Bruttokaltmiete über den „erlaubten“ Grenzwerten liegt, die Wohnung aber energetisch saniert ist, also weniger Heizkosten braucht. Hier kann künftig, abhängig vom Endenergieverbrauchswert im Energieausweis trotzdem die volle Bruttokaltmiete erstattet werden. Bei etwa einem Drittel des in Frage kommenden Wohnungssegments könnte das wirksam werden. Marlies Petersen: „Diese Regelung wird es Haushalten, die Bürgergeld erhalten, ermöglichen, auch energetisch gut sanierte Wohnungen anzumieten.“

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Kreistagsfraktion | Wohnen

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