Geflügelgroßschlachterei: Es bleibt beim “NEIN”

Die Mehrheit des Gemeinderates Wietze aus CDU/FDP und SPD hat die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geplante Ansiedlung einer Geflügelgroßschlachterei der Firma Celler Land Frischgeflügel GmbH in Wietze um einen weiteren Schritt voran getrieben.

Am 28.04. bzw. am 29.04.2010 wurde von den Mitgliedern des Infrastruktur- und des Verwaltungsausschusses sowie des Gemeinderates Wietze über die im Zuge des notwendigen öffentlichen Beteiligungsverfahrens von interessierten Bürgern und Behörden vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen zu den veröffentlichten Planungsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der beiden Bebauungspläne der Gemeinde Wietze beraten und mehrheitlich ein Beschluss über die Durchführung des förmlichen Verfahren gefasst.

Alleiniges Ziel der Planungen ist die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Neuansiedlung einer Geflügelgroßschlachterei an der B 214 am westlichen Dorfrand der Gemeinde Wietze.

Grundlage der Ausschuss- und Ratsberatungen waren die zusammenfassenden Bewertungen und Beschlussempfehlungen, die das für die Gemeinde Wietze planende Ing.-Büro auf der Grundlage fachlicher und verwaltungsrechtlicher Regeln erarbeitet hatte.

Die öffentliche Diskussion im Infrastrukturausschuss machte allen Zuhörern und vor allem den anwesenden Einwendern exemplarisch deutlich, wie gering, fast aussichtslos, die Möglichkeiten von engagierten Bürgern einer Gemeinde sind, allein mit der Teilnahme an einem formalen Beteiligungsverfahren gegen die Ansiedlung eines als unerwünscht geltenden Industrieprojektes zum Erfolg zu kommen. Wenn eine politische Mehrheit, wie in diesem Fall in der Gemeinde Wietze, nicht bereit ist, auch nur in Details von ihren wie fest zementierten erscheinenden Grundzügen abzuweichen. Geblieben ist für die Zuhörer und Einwender der bleibende Eindruck der Ohnmacht gegenüber vorherrschenden, unverrückbar erscheinenden Positionen in einer politischen Machtposition. Eine Bereitschaft auch nur in Details auf einzelne Gesichtspunkte von Einwendern aus den Reihen der Bürgerschaft einzugehen, war nicht erkennbar.

Beispiele:

  • Die Diskussion offenbarte gewichtige Zweifel an der Ausweisung des Bebauungsplanes als “Sondergebiet zur Lebensmittelerzeugung - und Verarbeitung”. Hier könnte wegen der geplanten Ansiedlung eines “ störenden Gewerbebetriebes” auch eine Ausweisung als Industriegebiet Betracht kommen.


  • Die baurechtlichen Planungen werden derzeit in einem “normalen” baurechtlichen Verfahren abgewickelt. Zahlreiche Einwender haben angesichts der offensichtlichen “Raumbedeutsamkeit” der geplanten Schlachtanlage und dem damit unmittelbar im Zusammenhang stehenden Bau von Hunderten von Maststallanlagen in ihren Stellungnahmen die Forderung nach der förmlichen Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) erhoben. 
Das Ziel der Forderung ist die dringende Notwendigkeit zur Prüfung aller möglichen Wechselwirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt, die von der Kombination Großschlachterei/Mastställe ausgehen.


  • Zur Begründung von Sachaussagen beigezogene statistische Aussagen, kann man nur als abenteuerlich klassifizieren.


  • Detaillierte Hinweise in den Einwendungen auf eine bisher nicht gesicherte Erschließung des geplanten Industrieansiedlungsprojektes wegen der nicht geklärten Wasserversorgung für die Großschlachterei führten zu keinem neuen Denkansatz. Claus F. Schrader und Sabri Kizilhan, die Ratsmitglieder der Wietzer Gemeinderatsgruppe Die Linke - B’90/Die Grünen, spielen dies Spiel nicht mit!


  • Sie tragen keinen dieser Beschlüsse vom 28. und 29.04. zum Thema “Rothkötter-Ansiedlung und damit zusammenhängende Planänderungen” mit und haben jeweils mit “NEIN” abgestimmt! Es wird die Aufgabe beider Kommunalpolitiker bleiben, im weiteren Verlauf des jetzt folgenden “förmlichen Beteiligungsverfahrens” sachgerecht zu argumentieren und zu versuchen erfolgreich auf notwendige Veränderungen hinzuwirken.

Claus Friedrich Schrader, Wietze, 30. April 2010



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